Die Bundesnotarkammer und ihr französisches Pendant, der Conseil supérieur du notariat, haben dem Centre juridique franco-allemand durch ein am 16. Oktober 2015 unterzeichnetes Abkommen mit der Universität des Saarlandes die Aufgabe übertragen, französische Notare im deutschen Recht und deutsche Notare im französischen Recht auszubilden.
Diese Weiterbildung beruht auf folgenden Grundsätzen:
- die Weiterbildung steht ausschließlich Notaren, Notarassessoren und Referendaren offen.
- Die Weiterbildung erfolgt zum Teil als Fernstudium über die Webseite, der andere Teil findet in Form von Lehrveranstaltungen an der Universität des Saarlandes statt. Ein detailliertes Programm der Lehrveranstaltungen finden Sie unten.
- Die französischen Notare werden im deutschen Recht in französischer Sprache ausgebildet. Die deutschen Notare werden im französischen Recht in deutscher Sprache ausgebildet.
- Ziel dieser Weiterbildung ist die Erlangung von Grundkenntnissenim Recht des Nachbarlandes durch die Notare.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung wird das Zertifikat „Weiterbildung im Notarrecht, Option deutsches oder französisches Recht“ verliehen.
Die Weiterbildung untersteht der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Claude Witz, Co-Direktor des Centre juridique franco-allemand sowie von Dr. Florence N’Diaye, akademische Oberrätin des Centre.
Die Weiterbildung besteht aus einem 3-stündigen Fernstudium sowie 33 Stunden Lehrveranstaltungen vor Ort.
Die Lehrveranstaltungen werden von zweisprachigen Universitätsmitgliedern und Notaren gehalten. Sie entsprechen höchsten akademischen Ansprüchen und weisen einen starken Praxisbezug auf.
Für die insgesamt 36 Stunden der Weiterbildung wird eine Teilnahmegebühr von 750 Euro pro Teilnehmer verlangt.
Das Weiterbildungsprogramm beginnt jedes Jahr im Januar.
Die Anmeldung wird hier vorgenommen : link
Weiterbildungsprogramm 2019:
Kalender und Programmabauf:
[gview file=“http://notr.cjfa.eu/wp-content/uploads/sites/11/2019/02/Calendrier-NOTR-2019-aktualisiert-1.pdf“]